Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Formwertbeurteilung (FW)
Hinweis für alle Retrieverrassen
Start 10.05.2018
Ende 10.05.2018
Plz 63594
Veranstaltungsort Hasselroth - Neuenhaßlau; Hundeplatz des Schäferhundvereins
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Hassi Assenmacher-Feyel
Sonderleiter 1 Andrea Kreß
Voraussetzungen vollständig geimpfter und eindeutig zu identifizierender Hund, Ahnentafel von DRC e.V. oder VDH / FCI
Bemerkungen genaue Anfahrt siehe unter: www.drc-bzg-main.de - Wegbeschreibung Trainingsplatz - sowie Information durch den Sonderleiter
Meldestart 15.03.2018
Meldeschluss 1 25.04.2018
Suchenlokal SV Neuenhasslau Trainingsgelände SV und DRC BZG 3
Meldegeld 1 40,- €
Meldegeld 2 140,- €
MaxAnz 15 Hunde
Standardtexte 4
Meldeadresse Anderea Kreß Strumpelburg 7; 63589 Linsengericht; Tel.: 06051 72792 Mobil: 0171 903 7426 andrea@von-der-Strumpelburg.de
Bankverbindung BZG 3 - Ingrid Grob - BBBank Karlsruhe, BIC GENODE61BBB IBAN DE 60660908000006602142
Meldeunterlagen Meldeformular vollst. ausgefüllt, Kopie der Ahnentafel, der Haftpflichtversicherung für den Hund und Nachweis über Zahlung des Meldegeldes. Berücksichtigung nur bei Eingang der kompletten Meldeunterlagen und des Meldegeldes nach Meldestart. Anmeldung per Post oder Mail.
tierärztl. Vorschriften Tollwutimpfung
Zeitplan Anmeldung ca. 09:00 Uhr, Richten ab ca. 09:30 Uhr
Richter 1 Hassi Assenmacher-Feyl
VeranstNr 9535

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden