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Internationales Reglement für Arbeitsprüfungen im Felde (Field Trials) für Hunde der Retriever-Rassen

(Jagdprüfungen auf englische Art, revidierte Form 04/2000)


ZIEL

Art. 1
Der Retriever ist der unentbehrliche Helfer des Jägers nach dem Schuss. Das Ziel der Prüfungen nach dem Schuss ist es, die besten Hunde zu selektionieren, welche die wirkliche Neigung haben, geschossenes Wild aufzuspüren, ein gutes Temperament haben und retrieverspezifische Markierfähigkeiten, ihren Geruchssinn einsetzen, Initiative zeigen und mit weichem Maul apportieren.
Einwirkungen des Hundeführers sollten nur als unentbehrliche Ergänzung dieser Eigenschaften betrachtet werden, um den Hund an seinem Platz oder beim Fußlaufen ruhig zu halten, oder damit er folgsam die Befehle ausführt und sich allenfalls einweisen lässt, wenn das Wild nicht sichtig gefallen ist.

ORGANISATION

Art. 2
In Übereinstimmung des Beschlusses der F.C.I. anlässlich der Generalversammlung 1976 in Innsbruck ("...die F.C.I. vergibt die C.A.C.I.T.’s ausschließlich an Prüfungen auf lebendem Wild"), dürfen die C.A.C.I.T.-Trials nur an praktischen Jagdtagen stattfinden mit natürlichem Wild, welches in Anwesenheit der Hunde geschossen wurde. Als Ausnahme kann der Wassertest als künstlicher Test abgehalten werden (siehe Artikel 16).

Art. 3
Die Prüfungen werden von Vereinen durchgeführt, die Organisationen angeschlossen sind, welche durch die F.C.I. anerkannt sind.
Im gemeinsamen Einvernehmen mit den Jagdpächtern unternehmen die Organisatoren alles Notwendige für das erfolgreiche Gelingen dieser Prüfungen. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung des gültigen Reglements.
Die Schützen werden von den Organisatoren oder vom Jagdgastgeber bestimmt.

Art. 4
Die Field Trials können sowohl während einer Treibjagd abgehalten werden, bei der die Hunde an Ort sitzen bleiben oder während eines Treibens, bei dem die Hunde in der Treiber-Linie frei bei Fuß gehen ("Walk-up"). Es ist sogar wünschenswert, die Hunde sowohl bei der Treibjagd, als auch in der Linie sowie im Wasser zu prüfen (Art.16).
a) Beim "Walk-up" bewegen sich die Richter, die aufgerufenen Hunde und Hundeführer sowie die Schützen (mindestens einer pro Richter) in einer Linie vorwärts. Wenn Wild geschossen wurde, hält die Linie an. Auf Anweisung des Richters wird ein Hund geschickt, um das Wild zu finden und zurück zu bringen.
b) Bei einer Treibjagd werden die Hunde nach Anweisung des Richters so hingesetzt, dass sie die beste Möglichkeit haben, das Wild zu markieren. Die Richter entscheiden, wann die Hunde geschickt werden, das geschossene Wild zu apportieren, was bei totem Wild normalerweise am Ende des Treibens geschieht. Falls Wild angeschossen und verwundet wurde, sollte der Hund sofort unverzüglich gesandt werden.
c) In der Ausschreibung muss erwähnt werden, ob die Arbeit am Wasser geprüft wird oder ob die Teilnehmer eine Bescheinigung gemäß Art. 16 des gültigen Reglements vorlegen müssen.

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Art. 5
Bezüglich Durchführungsbestimmungen sind die in jedem Land gültigen Regeln anzuwenden, soweit diese nicht im Widerspruch zu den Vorschriften der F.C.I. stehen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Art. 6
Es können nur reinrassige Hunde teilnehmen, welche im Programm aufgeführt sind. Sie müssen in einem von der F.C.I. anerkannten Stammbuch eingetragen sein oder in einem Anhangregister eines der F.C.I. angegliederten Landes.

Art. 7
Die C.A.C.I.T.-Prüfungen stehen Hunden jeden Alters offen. Dessen ungeachtet kann nötigenfalls die Teilnahme nur auf solche Hunde beschränkt werden, die bereits eine Qualifikation erhalten haben (Titel, die kürzlich erlangt wurden). Voraussetzungen dafür sind:
a) Diese Beschränkungen müssen vorher in der Ausschreibung bekannt gegeben worden sein.
b) Prüfungen mit beschränkter Teilnahme dürfen pro Land das Verhältnis von 1 zu 3 der jährlich angebotenen Trials mit C.A.C.I.T. nicht überschreiten.

Aufgrund der schwierigen Bedingungen für Wild in Europa kann jedes Land die Teilnehmer-Zahlen bei C.A.C.I.T.-Trials limitieren entsprechend der Wilddichte in seinem Gebiet. Dies muss vorgängig in der Ausschreibung bekanntgegeben worden sein.

Art. 8
Die Einschreibungen müssen rechtzeitig an das Sekretariat des Organisationskomitees gesandt werden. Der Meldeschluss ist in der Ausschreibung publiziert.
Den Organisatoren wird empfohlen, der Ausschreibung ein Anmeldeformular beizulegen mit Angaben, welche für die Startliste (Teilnehmer-Programm) erforderlich sind, und zwar: Offizieller und Rufname des Hundes - Rasse und Geschlecht - Stammbuch-Nummer - Arbeitsbuch-Nummer - Geburtsdatum - Name der Elterntiere - Name des Züchters - Name und Adresse von Besitzer und Hundeführer.

AUSSCHLUSSGRÜNDE ZUR TEILNAHME - AUSGESCHLOSSENE HUNDE

Art. 9
a) Hunde, die einer von der F.C.I. ausgeschlossenen Person gehören, können nicht teilnehmen. Auch Hunde, die jemandem gehören, der einer der F.C.I. angeschlossenen Organisation irgendeine Geldsumme schuldet, aus welchem Grunde dies auch sei, sind ausgeschlossen.
b) Die Anwesenheit läufiger Hunde ist strengstens untersagt.
c) Anmeldungen, die nach Meldeschluss eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
d) Meldegebühren werden nicht zurückbezahlt, außer die Abmeldung erfolgte spätestens 5 Tage vor der Prüfung.
e) Die Einschreibungen sind nur gültig, wenn die Meldegebühr auch bezahlt wurde. Ausländische, nicht im Land wohnende Teilnehmer können die Gebühren vor Ort begleichen, vor Beginn der Prüfung. Dies gilt für alle angemeldeten Hunde, anwesend oder nicht, mit Ausnahme von Fällen, die unter Buchstabe d) fallen.
f) Nach Anmeldeschluss wird keine Änderung der Hunde angenommen.
g) Nicht zugelassen sind: Bissige Hunde, Hunde mit ansteckenden Krankheiten, monorchide oder kryptorchide Hunde, Hunde im Besitz von Personen, die Gesellschaften oder Vereinen angehören, welche von den F.C.I.-Mitgliedern nicht anerkannt sind.

VERSCHIEBUNG ODER ABSAGEN DER TRIALS

Art. 10
Falls das Organisationskomitee aus dringenden Gründen entscheidet, das Veranstaltungsdatum zu ändern, müssen die betroffenen Teilnehmer informiert werden.
Die Besitzer haben das Recht, bereits bezahlte Teilnahmegebühren innerhalb von acht Tagen nach Benachrichtigung zurückzufordern. Gebühren, die nicht zurückgefordert wurden, verbleiben zur Verwendung für das neue Datum.
Das Organisations-Kommitee behält sich das Recht vor, Prüfungen abzusagen und die Teilnahmegebühren zurückzuzahlen.

RICHTER

Art. 11
Die Richter werden vom Organisationskomitee ernannt. Sie werden ausgewählt aus der Liste offizieller Leistungsrichter der F.C.I. - Mitglieder-Organisationen. Ihre Namen müssen den Teilnehmern vor Anmeldeschluss zur Verfügung stehen und sie müssen im Programm aufgeführt werden.
Die Richter bestimmen ihre Art des Richtens absolut selbständig. Sie werden jedoch gebeten, sich an die gültigen Regeln zu halten.
Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, Richter zu ersetzen, welche während der ganzen Prüfung oder auch während eines Teils ihren Pflichten nicht nachkommen können. Das Komitee darf auch andere Maßnahmen treffen, welche es für angepasst hält.

ORDNER (STEWARDS)

Art. 12
Die Ordner werden durch das Organisationskomitee ernannt. Sie haben die Aufgabe, die Richter zu unterstützen, indem sie die Hunde aufrufen und innerhalb der Teilnehmer und Zuschauer auf die nötige Ordnung achten.

FÜHREN DER HUNDE

Art. 13
Bei der Begrüßung am Treffpunkt müssen die Hundeführer und die Hunde anwesend sein, ansonsten werden sie ausgeschlossen. Sie sollen beim Appell bereit sein und auch weiterhin ständig für die Richter zur Verfügung stehen.
Außer im Falle zwingender Umstände, müssen die Hunde während der ganzen Prüfung von ein und derselben Person geführt werden.
Während sie an der Reihe sind, DÜRFEN DIE HUNDE NICHT AN DER LEINE GEHALTEN WERDEN. Die Besitzer oder die Hundeführer dürfen auch nichts, was zur Korrektur gebraucht werden kann, in ihrer Hand halten.
Die Hunde dürfen während der Trials kein Zwangshalsband tragen und keinerlei Halsband, solange sie dem Richter unterstellt sind.
Eine körperliche Strafe des Hundes während des Wettbewerbs führt zum Ausschluss.

Art. 14
Die Prüfung ist offen für Hunde jeden Alters. Sie müssen sowohl Feder- als auch Haarwild apportieren.

AUFRUFEN UND AUSSCHEIDEN DER HUNDE

Art. 15
Die Auslosung durch das Organisationskomitee bestimmt die Startreihenfolge der Teilnehmer für den ersten Durchgang. Die Hunde werden gruppenweise getestet in numerischer Reihenfolge entsprechend der zugewiesenen Startnummern. Soweit wie möglich werden die Hunde, welche demselben Besitzer gehören oder durch die gleiche Person geführt werden, nicht zusammen geprüft.

Kein Hund kann eliminiert werden, bevor er nicht von zwei Richtern bewertet wurde, außer er hat einen Ausscheidungs-Fehler begangen.

Die Richter haben das Recht, das für einen Hund geschossene Wild durch einen anderen Hund apportieren zu lassen.
Die Richter können entscheiden, dass die Prüfung durch einen Entscheidungslauf ("run-off") beendet wird. Für diese Endausscheidung werden alle Hunde aufgerufen, welche noch "Vorzüglich" erhalten können. Diese werden alle in einer Linie aufgestellt, auch wenn es mehr als 3 Hunde sind. Die Endausscheidung wird prinzipiell von allen Richtern zusammen bewertet. Das Finale beeinflusst die Resultate in gleicher Weise wie die vorher gegangenen Runden.

Ein Stechen zur Vergabe des C.A.C.I.T.’s kann nur zwischen Hunden stattfinden, die bereits ein C.A.C. erhielten. Es wird an einem Posten durch zwei von der Organisation bestimmte Richter gerichtet. Das Stechen wird als einzelner Test beurteilt, und die Hunde erhalten so viele Apporte, wie die Richter für notwendig erachten.
Allfällige Fehler während dieses Stechens haben weder Einfluss auf die Resultate noch auf das C.A.C., welche bereits vergeben wurden.
Die Richter können auf die Vergabe des (R)C.A.C.I.T.’s verzichten, falls die gezeigte Arbeit ihrer Ansicht nach nicht ausreichend war.

ARBEIT IM WASSER

Art. 16
Kein Hund kann klassiert werden, wenn er nicht während der Prüfung erfolgreich aus tiefem Wasser apportiert hat. Falls kein Wasser zur Verfügung steht, muss nachgewiesen werden, dass der Hund anlässlich einer offiziellen Prüfung (national oder international) erfolgreich aus dem Wasser apportiert hat. Dies muss entweder im Jagd-Arbeitsbuch oder in einer Urkunde (gemäß folgendem Muster) bestätigt sein. Falls die zu klassierenden Hunde während der Prüfung nicht im Wasser geprüft wurden, ist es möglich, eine künstliche Aufgabe mit kaltem Wild durchzuführen. Entsprechend den Bedingungen soll das Wild entweder im Wasser oder am gegenüber liegenden Ufer plaziert werden.

MUSTER EINER BESCHEINIGUNG DER ARBEIT IM WASSER
Die Bescheinigung sollte von mindestens zwei offiziellen Richtern unterschrieben sein, mit Angabe der Qualifizierung "Vorzüglich" oder "Sehr Gut" oder einer gleichwertigen nationalen Bewertung.
Gültigkeitsdauer: zwei Jahre.

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NAME DER LEITENDEN, VON DER F.C.I. ANERKANNTEN ORGANISATION

Die Unterzeichnenden (2 offizielle Richter), ................. bescheinigen, dass der Hund ..............................,
Rasse ............................, Geschlecht ..........., Stammbuchnummer ............, die Qualifizierung ...........,
erhalten hat für die Arbeit im tiefen Wasser, mit Stöbern und schnellem Apportieren von Wild,
anlässlich der Prüfung vom ............. (Datum), während der Jagdsaison, veranstaltet durch
den Verein ........................

Unterschriften .............................
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BEWERTUNG DER ARBEIT

Art. 17
a) Der ideale Retriever ist aufmerksam, "steady" und ruhig, ohne die Aufmerksamkeit seines Führers zu verlangen. Er soll das Wild gut markieren und sich die Fallstelle über eine längere Zeit merken. Wenn er für einen Apport losgeschickt wird, sollte er bei der Suche ausdauernd sein, Initiative zeigen, eine gute Nase haben und die Fähigkeit, Wild aufzuspüren. Er sollte in jedem Gelände arbeiten und Wasser unverzüglich, ohne Ermunterung annehmen. Er arbeitet, um seinem Hundeführer zu gefallen ("will to please") und ist in gutem Kontakt zu ihm, aber ohne abhängig von ihm zu sein. Wenn er das Wild gefunden hat, soll er es schnell und korrekt mit weichem Maul zurückbringen und es auch korrekt abgeben.

b. SCHWERE FEHLER (Reihenfolge gemäß frz. Text)

- übermäßige Abhängigkeit zum Hundeführer
- lautes Einwirken durch den Hundeführer
- "first dog down"
- unruhiges Verhalten an Ort, so dass der Hundeführer dem Hund zuviel Aufmerksamkeit schenken muss
- schlechte Kontrollierbarkeit und/oder unnötige Störung des bejagten Gebiets
- schlechtes Markieren und/oder schlechte Erinnerungsfähigkeit des Fallortes
- schlechtes Fußlaufen
- nachlässiges Apportieren
- langsames Arbeiten und/oder mit wenig Initiative
- einmaliger "eye-wipe"

EIN HUND, DER EINEN SCHWEREN FEHLER BEGANGEN HAT, KANN DIE BEWERTUNG "VORZÜGLICH" NICHT MEHR ERHALTEN.

Definition eines "eye-wipe": Eine nicht genützte Chance, Wild zu finden und zurück zu bringen, wenn dieses Stück Wild vom nächsten gesandten Hund unter den genau gleichen Bedingungen gefunden oder aber vom ganzen Richtergremium oder einem Teil davon aufgelesen wird.

Definition von "first dog down": Eine nicht genützte Chance, ein wahrscheinlich verwundetes Wild zu finden und zurück zu bringen, das der Hund markiert hat und auf das er sofort geschickt wurde, welches auch nicht durch einen nachfolgenden Hund gefunden werden konnte oder durch die Richter aufgelesen wurde.

c. Ausscheidungs-Fehler (Reihenfolge gemäß frz. Text)

- Austauschen des Wilds
- körperlicher Kontakt mit dem Hund
- aggressives Verhalten
- hartes Maul
- zweimaliges Begehen eines schweren Fehlers
- Winseln oder Bellen
- Schussscheue
- Einspringen
- außer Kontrolle geraten, ungeschossenes Wild hetzen oder weiterjagen mit Wild im Fang
- zwei "eye-wipes"
- Verweigerung, Wasser anzunehmen
- Verweigerung, gefundenes Wild zu apportieren

Definition von "Einspringen": Wenn der Hund seinen Platz ohne Aufforderung verlässt mit der Absicht zu apportieren und dabei gestoppt werden muss.

PREISE UND BEWERTUNGEN

Art. 18
Die F.C.I. anerkennt die Auszeichnungen nur dann offiziell, wenn die Prüfung mit mindestens sechs anwesenden Hunden durchgeführt wurde.
Die Richter haben das Recht, keine Preise zu vergeben, wenn ihrer Meinung nach die Arbeiten ungenügend waren.
Preise und Plazierungen werden von einer Qualifikation begleitet: Vorzüglich - sehr gut oder gut - oder durch eine entsprechende nationale Bewertung.
Eine Plazierung mit Bewertung können nur Hunde erhalten, die keinen Ausscheidungs-Fehler begangen haben.
Um das C.A.C.I.T. zu erhalten, muss der Hund eine perfekte Leistung von herausragender Qualität gezeigt haben.

Art. 19
Am Ende der Prüfung müssen die Richter die Endergebnisse bekanntgeben und erläutern. Vor ihrem Verlassen sollten sie den Organisatoren die Rangliste übergeben.

FCI-version 04/2000

Anerkannt durch den FCI-Gesamtvorstand
vom 12. und 13. März 1997 in Paris
und 6./7. April 2000 in Athen
Das Reglement tritt am 01. November 2000 in Kraft.

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