Deutscher Retriever Club e.V.

  1. Home /
  2. Retrieverzucht /
  3. Der Wesenstest im DRC

Der Wesenstest im DRC

Zweck des Wesenstests

Der Retriever soll ein idealer Familienhund und ein vorzüglicher Apporteur sein, der allen erdenklichen Alltagssituationen sicher gewachsen ist. Seine Freundlichkeit und Sicherheit im Umgang mit Menschen sind unverzichtbare Rassemerkmale. Da es als erwiesen gilt, dass sich psychische Anlagen ebenso vererben wie physische, kommt der wesensmäßigen Selektion des Zuchthundes eine besondere Bedeutung zu. Um den Wesensstandard des Retrievers zu gewährleisten, ist eine entsprechende Überprüfung des Junghundes erforderlich. Dies geschieht im DRC seit vielen Jahren durch den Wesenstest nach Schweizer Muster. Der Wesenstest des DRC basiert auf dem "Leitfaden für Wesensrichter" von Prof. Dr. Dr. h.c. Eugen Seiferle und wird laufend vom Wesensrichtersymposium nach den aktuellen Erkenntnissen der Verhaltensforschung weiterentwickelt.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Um an einem Wesenstest teilnehmen zu können, muss der Hund mindestens 12 Monate alt und sollte geschlechtsreif sein. Es werden nur Hunde mit FCI-Ahnentafeln geprüft. Läufige Hündinnen, kranke oder verletzte Hunde können nicht teilnehmen.

Ablauf des Wesenstests

Zum Wesenstest sollte der Hund von seiner Bezugsperson, also der Person, zu der er das größte Vertrauen hat, vorgestellt werden. Während des gesamten Wesenstests bewegt sich der Hund frei - also ohne Leine und ohne spezielle Kommandos. Der Test besteht aus folgenden Elementen:

Ordnung des Wesenstests: Gültig ab 01.04.2009, Stand 16.06.2012

Download (38kb)