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Leitfaden für Züchter

Jeder, der seinen Retriever zur Zucht zulassen möchte, sollte sich zuvor intensiv mit dem Standard, den erblich bedingten Gesundheitsparametern, den Eigenschaften und Anlagen der Rasse sowie mit den individuellen Eigenschaften seines Hundes beschäftigen: wird dieser Hund die Qualität der Rasse verbessern oder zumindest aufrecht erhalten? Entspricht er gemäß seinen Anlagen und/oder seinem Erscheinungsbild dem besten Teil der Rasse, d. h., ist die Hündin unter den besten 10 bis 20 % bzw. der Rüde unter den besten 1 bis 10%?

Sind Sie Hündinnenbesitzer, möchten Sie eine eigene Zuchtstätte zulassen und mit Ihrer Hündin eine Zucht beginnen? Hoffentlich sind Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst! Sie als Züchter sind für das Leben und das Wohlergehen der von Ihnen gezüchteten Hunde verantwortlich. Sie müssen die genetische Gesundheit der Welpen nach bestem Wissen gewährleisten! Sie müssen jederzeit bereit sein, Ihren Welpenkäufern und späteren Besitzern Ihrer Nachzucht mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, wenn der Wunsch oder die Notwendigkeit besteht. Sie sind der Ansprechpartner, wenn es um Gesundheit, Ausbildung, Prüfungen Ihrer Nachzuchthunde geht - sind Sie in allen Bereichen kompetent oder können zumindest kompetente Kynologen zu Rat ziehen? Sie müssen genügend Menschenkenntnis haben, um für Ihre Welpen geeignete Familien zu finden. Sind Sie bereit, einen Welpen oder auch erwachsenen Hund jederzeit zu sich zurückzuholen, wenn Sie feststellen, dass er in schlechten Verhältnissen lebt oder die Besitzerfamilie mit ihm nicht zurecht kommt oder unzufrieden ist? Sind Sie sich darüber klar, dass mit einer wirklich verantwortungsvollen Zucht kein wesentlicher finanzieller Überschuss erzielt werden kann? Ist Ihre Familie einverstanden und bereit, Sie in Ihrem Vorhaben zu unterstützen, so dass die zeitlich sehr aufwendige Welpenbetreuung gesichert ist? Sind Sie bereit, sich in züchterischen Fragen weiterzubilden, Vorträge und Züchterversammlungen zu besuchen, Informationen zu sammeln (z. B. die relevanten Seiten der Clubzeitung zu studieren)? Erst wenn Sie alle diese Fragen uneingeschränkt bejahen können, sollten Sie sich an die Vorbereitungen zum Züchten machen!

Die Prozedur, die der DRC zur Zuchtzulassung eines Hundes vorschreibt, dient dazu, diejenigen Eigenschaften eines zukünftigen Zuchthundes nach möglichst objektiven Kriterien einzustufen, für die das möglich ist. Alle anderen Parameter müssen vom Hundebesitzer selbst eingeschätzt werden. Wünschenswert ist es daher, dass ein Hundebesitzer bereits soviel Erfahrung mit der Rasse gesammelt hat, dass er verantwortlich entscheiden kann, ob sein Hund den hohen Qualitätsansprüchen genügt.

Welche Untersuchungen und Tests sind nun zur Zuchtzulassung (ZZL) eines Goldens vorgeschrieben? Bitte besorgen Sie sich ein Exemplar der DRC-Zuchtordnung (bei der Geschäftsstelle anfordern oder selbst herunterladen) und studieren Sie sie sorgfältig. Alle in diesem Leitfaden aufgezählten Bestimmungen und Hinweise stammen aus dieser Zuchtordnung. Selbstverständlich gelten alle Bestimmungen für Hündinnen wie für Rüden.

Die Zuchtzulassung

Ein Golden Retriever, der im DRC zur Zucht zugelassen werden soll, muss entweder eine Ahnentafel des DRC oder eine Ahnentafel eines FCI-anerkannten Zuchtvereins und eine DRC-Übernahmeahnentafel haben. Sollte ein Hund bereits vor der Erteilung der Übernahmepapiere in seinem Heimatland geröntgt worden sein, so werden die Gutachten übernommen. Gutachten, die nicht nach der FCI-Einstufung durchgeführt wurden (Hip Score) können nicht übernommen werden, jedoch ist es möglich, die ersten Röntgenaufnahmen noch einmal begutachten zu lassen, sofern sie im Alter von mehr als einem Jahr angefertigt wurden.

1. Röntgenuntersuchung und Begutachtung der Hüften

Das Röntgen darf frühestens im Alter von 1 Jahr durchgeführt werden. Der Hund muss zu dieser Untersuchung eine (leichte) Narkose erhalten, damit die Gelenke durch die Muskelerschlaffung in optimalem Winkel abgebildet werden können. Zur Röntgenuntersuchung bitte die entsprechenden Formulare des DRC sowie die Original-Ahnentafel mit zum Tierarzt nehmen.

Die ausgefüllten Formulare werden direkt vom Tierarzt zusammen mit den Röntgenaufnahmen an die Geschäftsstelle des DRC gesandt, die sie wiederum an die zuständigen Gutachter weiterleitet. Wenn Ihr Tierarzt einen Röntgenfilm-Kopierer besitzt, können Sie u.U. zum Zeitpunkt der Aufnahme gleich eine Kopie machen lassen - das hilft in Fällen, in denen das Gutachten später angezweifelt wird.

Rechnen Sie damit, dass es nach Einsenden der Filme etwa 3 Monate dauert, bis Sie das Gutachten erhalten. Die Gutachtergebühr ist bereits mit der Ahnentafelgebühr vom Züchter entrichtet worden und wird daher vom DRC bezahlt.

Alle Hunde, die HD-frei (A1 und A2) bzw. mit HD-Verdacht (B1 und B2) eingestuft wurden, können eine ZZL erhalten. Hunde mit HD-leicht (C1 und C2) erhalten eine ZZL mit der Auflage, dass ein zukünftiger Zuchtpartner HD A oder B haben muss. Hunde mit mittlerer (D) oder schwerer (E) HD dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden.

Sollten Sie das Gutachten anfechten wollen, so haben Sie die Möglichkeit, beim Zuchtwart die Genehmigung zu einem Obergutachten einzuholen. Das Verfahren hierzu wird Ihnen gegebenenfalls erläutert.

2. Röntgenuntersuchung und Begutachtung der Ellbogen

Die allgemeinen Bestimmungen sind dieselben wie für die Untersuchung der Hüften. Die Gutachtergebühren müssen allerdings für die ED-Begutachtung vom Hundebesitzer bezahlt werden - sie werden bisher nicht mit der Ahnentafelgebühr eingezogen.

Alle Hunde, die ED-frei sind, können eine ZZL ohne Auflage erhalten. Hunde mit ED I erhalten eine ZZL mit der Auflage, dass ein zukünftiger Zuchtpartner ED-frei sein muss. Hunde ohne ED-Gutachten können in diesen Fällen nicht als Deckpartner verwendet werden.

3. Augenuntersuchung

Bei der Augenuntersuchung wird die Freiheit von erblichen Augenerkrankungen untersucht. Der DRC arbeitet mit den vom VDH anerkannten Augenärzten des Dortmunder Kreises (DOK) zusammen. Außerdem sind auch einige Nicht-DOK-Ärzte, die langjährige Erfahrung in der Beurteilung von Retrievern haben, vom DRC zugelassen. Eine Liste der zugelassenen Augenärzten erscheint gelegentlich in der Clubzeitung, ist auf der Homepage des DRC unter "Züchterinfos" zu erhalten oder kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Sollten Sie ein Gutachten anfechten wollen, so haben Sie 3 Möglichkeiten, ein Obergutachten einzuholen:

  1. Sie suchen einen anerkannten Obergutachter auf (oft möglich bei größeren DRC-Ausstellungen, zu denen ein ausländischer Obergutachter eingeladen wird).
  2. Sie beantragen beim DOK ein Obergutachten. Der DOK bietet einige Male im Jahr Oberbegutachtungen durch Gutachtergremien (je 3 DOK-Mitglieder) an. Wenn Sie von 2 einzelnen DOK-Migliedern Gutachten mit unterschiedlichem Ergebnis erhalten haben, dann ist das DOK-Obergutachten auf Antrag beim DOK für Sie möglicherweise kostenlos.
  3. Sie haben ein Gutachten mit der Diagnose "nicht frei" und ein zweites Gutachten mit der Diagnose "frei". In diesem Fall können Sie beim Zuchtwart einen Antrag auf Obergutachten stellen. Der Zuchtwart wird Ihnen einen Augenarzt nennen, dessen Gutachten sodann als Obergutachten anerkannt wird.

Das Augengutachten ist jeweils 1 Jahr lang gültig und muss nach Ablauf der Frist vor einer Zuchtverwendung erneuert werden.

4. Wesenstest

Golden Retriever müssen einen Wesentest bei einem DRC-Wesensrichter absolvieren und bestehen.

Sollte ein Hund den Wesenstest nicht bestehen, so kann er noch einmal vorgeführt werden, und zwar bei einem Wesenstest, bei dem ein VDH-(Formwert-)Richter und ein DRC-Wesensrichter gemeinsam den Hund beurteilen. Derartige Wesenstests werden mindestens einmal jährlich angeboten.

Zur Zeit besagt die Zuchtordnung für Goldens, dass eine bestandene JP/R oder höherwertige Jagdprüfung den Wesenstest ersetzen kann.

5. Über den Wesenstest hinausgehende Prüfung

Für Golden Retriever besteht die Zuchtvorschrift, dass mindestens ein Partner eine über den Wesenstest hinausgehende Prüfung aufweisen muss. Mit einer Begleithundeprüfung ist diese Bedingung bereits erfüllt. Soll ein Hund jagdlich leistungszuchttauglich zugelassen werden, so benötigt er mindestens eine bestandene BLP/R.

Wenn Sie Freiheit bei der Partnerwahl haben wollen, z. B. auch ausländische Deckrüden ohne Prüfungen verwenden wollen, so ist es überaus sinnvoll, auch mit Hündinnen entsprechende Prüfungen zu machen!

6. Formwertbeurteilung durch einen VDH-Richter; Prüfung der Schussfestigkeit

Die Zuchtzulassungsprüfung wird durch einen VDH-anerkannten Formwert-Richter durchgeführt. Hat Ihr Hund bis zur Zuchtzulassungsprüfung keine JP/R absolviert oder seine Schussfestigkeit anderweitig vor einem VDH- oder JGHV-Verbandsrichter bewiesen (Wesenstest gilt nicht, wenn der Wesensrichter nicht auch VDH- oder JGHV-Richter ist), so wird für Ihren Hund auch ein Test auf Schussfestigkeit durchgeführt. Achtung: sollten Sie mit Ihrem Hund eine Formwertbeurteilung im GRC machen (ist zulässig, da VDH-Richter vereinsunabhängig anerkannt sind), so muss für Ihren Hund zusätzlich eine Bestätigung der Schussfestigkeit erbracht werden! Die Möglichkeit hierzu muss unbedingt im Vorfeld beim Sonderleiter erfragt werden.

Formwertbeurteilungen können für Goldens beliebig oft wiederholt werden.

Hunde mit der Beurteilung "vorzüglich" bzw. "sehr gut" können zur Zucht zugelassen werden. Hunde mit der Beurteilung "gut" können nur dann zur Zucht verwendet werden, wenn sie eine absolvierte BLP/R oder eine RGP aufweisen können.

Die Formwertbeurteilung kann Auflagen enthalten, z. B. bei bestimmten Zahnfehlern.

Der Antrag auf Zuchtzulassung

Züchter im DRC - und damit sind auch die Zuchtrüdenbesitzer gemeint - können Sie nur werden, wenn Sie DRC-Mitglied sind.

Wenn ihr Hund alle Voraussetzungen zur Zuchtzulassung erfüllt hat, können Sie die Zuchtzulassung bei der Geschäftsstelle beantragen. Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

je zwei Kopien der folgenden Unterlagen:

Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden! Bitte bedenken Sie, dass die Erteilung der ZZL Bearbeitungszeit beansprucht - rechnen Sie mit mindestens 2 Monaten.

Nach erteilter ZZL können Sie Ihren Hund zur Zucht einsetzen. Wenn Sie einen Deckrüden besitzen, brauchen Sie keine weiteren Formalitäten einzuhalten. Sie sind jedoch verpflichtet, ein Deckbuch mit Aufzeichnungen über die erfolgten Deckeinsätze Ihres Rüden zu führen. Ein gut geführtes Deckbuch kann Ihnen als wertvolle Informationsbasis für weitere Deckeinsätze dienen.

Ihr Deckrüde wird in der Deckrüdenliste des DRC mit allen Gesundheitsergebnissen, Titeln und Prüfungen aufgeführt. Die Deckrüdenliste ist bei der Geschäftsstelle erhältlich, sie ist aber auch auf der Homepage des DRC einsehbar. Dort können Sie ein Bild Ihres Rüden veröffentlichen lassen. Senden sie das Bild an die Geschäftsstelle oder an den Betreuer der Deckrüdenliste im Internet. Sollten Sie eine Veröffentlichung Ihres Rüden im Internet nicht wünschen, so teilen Sie das bitte beim Antrag auf ZZL der Geschäftsstelle mit.

Haben Sie eine Zuchthündin, so benötigen Sie vor der Zuchtverwendung

Die Zwingerzulassung

Bitte bedenken Sie, dass alle in der Zuchtordnung und in diesem Leitfaden genannten Fristen nicht als Schikane für Sie gedacht sind, sondern dazu beitragen sollen, dass Ihre Interessen zuverlässig vertreten werden können. Halten Sie sich deshalb unbedingt an die Fristen!

Bevor Sie einen "Zwinger", also eine Zuchtstätte unter Ihrem Namen, führen können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Besuch von 2 Neuzüchterseminaren

Die Seminare sollen Ihnen die nötigen Informationen liefern, damit Sie mit guter Erfolgsaussicht einen Wurf planen und aufziehen können. Bisher werden im DRC alle Seminare anerkannt, die sich mit Gesundheitsfragen, der Genetik oder der Zucht von Hunden beschäftigen. Derartige Seminare werden von Tierärzten, von den Futtermittelfirmen oder von kynologischen Gesellschaften angeboten. Auch die Landesgruppen des DRC laden gelegentlich Referenten zu Seminaren ein, die in der CZ ausgeschrieben werden. Es ist unerheblich, welche Organisation das Seminar veranstaltet. Erstzüchterseminare von anderen Zuchtvereinen werden anerkannt. Umfassende Ganztagsseminare des DRC sind geplant. Bitte lassen Sie sich den Besuch der Seminare attestieren.

Sicher haben Sie selbst einen Eindruck davon, wie tiefgreifend Ihre Kenntnisse über Vererbung und Zucht bereits sind. Allein der Besuch der beiden Seminare reicht keinesfalls aus, Ihnen alle notwendigen Informationen und Fähigkeiten zu vermitteln. Sicher werden Sie sich theoretisch fortbilden, indem Sie geeignete Literatur über Hundezucht lesen (s. auch beigefügtes Literaturverzeichnis). Besonders informativ ist es aber, sich einen erfahrenen Züchter als "Mentor" zu suchen und bei ihm quasi "in die Lehre" zu gehen. Sie werden bei Ihrem ersten Wurf sehr viel ruhiger sein, wenn Sie schon einmal beim Decken, beim Werfen und bei der Aufzucht dabei waren.

2. Zwingererstbesichtigung (s. auch "Richtlinien für die Zulassung von Zuchtstätten im DRC")

Die Zwingererstbesichtigung wird von einem Wurfabnahmeberechtigten (WAB) vorgenommen. Eine Liste der zugelassenen WABen des DRC ist diesem Leitfaden beigefügt. Jeweils aktuelle Versionen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle oder auf der Homepage des DRC im Internet. Verabreden Sie einen Termin mit dem WAB. Bei seinem Besuch wird dieser Ihr Haus/Ihre Wohnung und den Garten sehen wollen. Er wird Sie fragen, wie Sie sich die Aufzucht der Welpen im Detail vorstellen, wo die Welpen aufwachsen sollen, welchen Auslauf sie haben werden usw. Er wird auch Fragen bezüglich Ihrer Vorstellungen über Zucht und Verkauf von Hunden stellen, er wird untersuchen, ob Ihre Zuchtstätte für einen oder zwei gleichzeitige Würfe geeignet ist. Er wird Sie nach vorhandener Literatur und nach dem Vorhandensein von Zuchtbüchern fragen. Alle Antworten und vorgefundenen Umstände trägt er in ein hierfür vorgesehenes Formular ein.

Sie sollten sich unbedingt vor der Zwingererstbesichtigung intensiv mit der DRC-Zuchtordnung für Goldens beschäftigen, da die ZO die Grundlage für die Zucht im DRC darstellt. Als Züchter sind Sie später allein für die Einhaltung aller Bestimmungen der ZO verantwortlich!

Die Zwingerbesichtigung gilt nur für die besichtigte Zuchtstätte. Wenn Sie umziehen oder die Zuchtstätte durch Neu- oder Umbau verändern, müssen Sie eine erneute Zwingerbesichtigung vereinbaren. Dasselbe gilt, wenn Sie mehr als 3 Jahre keinen Wurf aufgezogen haben (VDH-Bestimmung). Vereinbaren Sie in diesen Fällen einen Termin mit einem WAB für eine erneute Zwingerbesichtigung.

3. Bearbeitung eines Fragebogens

Der Wurfabnahmeberechtigte übergibt Ihnen einen Fragebogen mit Fragen, die Sie auf Grund Ihrer bis dahin erworbenen züchterischen Kenntnisse beantworten können sollten.

Wenn Sie die Bestätigungen über absolvierte Seminare und die Zwingererstbesichtigung vorliegen und den Fragebogen ausgefüllt haben, senden Sie diese Unterlagen mit einem formlosen Antrag auf Erteilung internationalen Zwingerschutzes an die Geschäftsstelle. Der Antrag muss außerdem 3 Namensvorschläge für Ihren Zwinger enthalten. Aus den Vorschlägen muss hervorgehen, ob der Zwingername vor- oder nachgestellt sein soll. Die Namen dürfen nicht gleich oder ähnlich bereits bestehenden Zwingernamen im Bereich der FCI sein, sonst werden die Vorschläge von der FCI zurückgewiesen und Sie müssen weitere Vorschläge unterbreiten, was natürlich zu Zeitverzögerungen führt. Teilen Sie in Ihrem Antrag auch mit, auf welche/n Namen und auf welche Adresse (die identisch mit der Adresse der Zwingererstbesichtigung sein muss) Ihr Zwinger zugelassen werden soll.

Bitte bedenken Sie, dass die Unterlagen von der Geschäftsstelle an den VDH und von diesem an die FCI gehen muss und rechnen Sie daher mit mindestens 6 Monaten Bearbeitungszeit! Bevor Sie im Besitz einer gültigen Zwingerkarte sind, dürfen Sie Ihre Hündin nicht belegen lassen!

Der Wurf

Alle hier erwähnten Terminvorgaben sind in der Zuchtordnung niedergelegt.

1. Decken:

Deckrüden: Entscheiden Sie sich mit Hilfe erfahrener Züchter (der Züchter Ihrer Hündin ist ein guter Ansprechpartner; auch die Zuchtkommission steht für die Zuchtberatung zur Verfügung) für einen Deckrüden. Alle Rüden des DRC und des GRC, die eine ZZL haben und die eventuelle Auflagen Ihrer Hündin erfüllen, können verwendet werden. Außerdem können Sie ausländische Rüden verwenden, die bereits vorher im DRC oder im GRC für eine Hündin freigestellt wurden. Sollten Sie einen neuen ausländischen Deckrüden verwenden wollen, so beantragen Sie rechtzeitig seine Freistellung, indem Sie eine Kopie der Ahnentafel, eine Kopie des HD-Gutachtens, gegebenenfalls des ED-Gutachtens, eine Kopie der gültigen Augenuntersuchung und Kopien wichtiger Dokumente wie Prüfungsergebnisse, Ausstellungsergebnisse oder Championats-Urkunden an den Zuchtwart einreichen. Benötigen Sie die Freistellung vor der nächsten Zuchtkommissionssitzung, so müssen Sie außerdem eine Kopie der Ahnentafel mit darauf notierten Gesundheitsergebnissen und Datum der Augenuntersuchung an jedes Mitglied der Zuchtkommission schicken.

Paarungen mit ins Ausland verkauften Rüden, die in Deutschland keine ZZL eines VDH-Vereins erhalten haben oder nachträglich von der Zucht ausgeschlossen wurden, sind nicht gestattet.

Deckschein: Beantragen Sie rechtzeitig vor der Hitze Ihrer Hündin beim Zuchtwart einen Deckschein - das ist im DRC Sache des Hündinnenbesitzers.

Decken: Eine Hündin darf frühestens im Alter von 20 Monaten erstmalig belegt werden. Mit dem achten Geburtstag (Deckzeitpunkt) scheidet die Hündin aus der Zucht aus; eine Hündin darf maximal 4 Würfe aufziehen. Nach einem zweiten Kaiserschnitt scheidet die Hündin ebenfalls aus der Zucht aus. Achten Sie auch darauf, dass Hündinnen nicht mehr als 2 Würfe in 2 Jahren haben dürfen. Entwurmen Sie die Hündin zu Beginn der Hitze! Fahren Sie zum richtigen Zeitpunkt zum Decken. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten, auch was den Impfschutz der Hündin und eventuelle Infektionen der Geschlechtsorgane angeht. Kontrollieren Sie unbedingt vor dem Decken, ob alle Zuchtvoraussetzungen gegeben sind, ob die Augenuntersuchungen beider Tiere noch gültig sind (auch bei ausländischen Rüden gilt sie entsprechend unserer ZO nur 1 Jahr) und ob eventuelle Auflagen erfüllt sind. Füllen Sie nach dem Deckakt gemeinsam mit dem Deckrüdenbesitzer den Deckschein aus. Ein Verteilerschlüssel ist auf jedem Schein aufgedruckt. Bitte schicken Sie die Deckmeldungen innerhalb einer Woche nach dem Decken an die Geschäftsstelle, den Zuchtwart und den Archivverwalter. Legen Sie dem Exemplar für die Geschäftsstelle Kopien der gültigen Augenuntersuchungen bei. Kurz nach dem Einreichen der Deckmeldung erhalten Sie von der Geschäftsstelle Wurfmeldungsformulare.

Sollten Sie eine Insemination planen, so müssen Sie die in der ZO niedergelegten Bestimmungen einhalten und die Genehmigung zur Insemination rechtzeitig beim Zuchtwart beantragen.

2. Geburt:

Rechnen Sie bereits ab einigen Tagen vor dem 63. Trächtigkeitstag mit der Geburt. Halten Sie alles Notwendige bereit. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Tierarzt, um sicherzustellen, dass er/sie im Notfall anwesend ist und Hilfe leisten kann. Besprechen Sie, ob eine Röntgenaufnahme nach der Geburt wünschenswert und möglich ist.

3. Wurfmeldung:

Innerhalb einer Woche nach dem Wurf senden Sie bitte die ausgefüllte Wurfmeldung gemäß dem Verteilerschlüssel ein. Sollte Ihre Hündin leergeblieben sein, so informieren Sie Geschäftsstelle und Zuchtwart durch Einsendung der entsprechend ausgefüllten Wurfmeldungen direkt nachdem Sie vom Leerbleiben Kenntnis erhalten haben, spätestens jedoch eine Woche nach dem berechneten Wurftermin.

4. Wurfabnahme:

Verabreden Sie mit einem Wurfabnahmeberechtigten einen Termin zur Wurfabnahme. Dieser Termin darf frühestens nach der vollendeten 7. Lebenswoche, also am 50. Lebenstag, liegen. Sie erhalten vom Zuchtwart auf Grund Ihrer Wurfmeldung rechtzeitig zur Wurfabnahme die Wurfabnahmeformulare, die vom WAB ausgefüllt werden. Die im DRC gezüchteten Welpen müssen seit dem 01. Jan. 2002 gechippt werden. Das Chippen muss vom Tierarzt vor der Wurfabnahme durchgeführt werden! Der WAB kontrolliert die Chips mit einem Lesegerät und trägt die Nummern in eine Zuordnungstabelle ein, in der die Namen, die zugeteilten Zuchtbuchnummern und die Chipnummern für jeden Hund festgehalten werden. Machen Sie sich von dieser Zuordnungstabelle eine Kopie, wenn Sie die Chipnummern Ihrer Welpen nicht anderweitig festgehalten haben!

Wenn bei der Wurfabnahme kontrollpflichtige Eintragungen gemacht werden, so können/müssen diese später mittels eines tierärztlichen Attests aufgehoben werden (z. B. nicht/unvollständig abgestiegene Hoden, Verdacht auf Knickrute, nicht vorliegende Impfausweise).

Eine Abgabe der Welpen vor Abschluss der kompletten Erstimpfung (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose - SHLP) ist nicht zulässig! Die Tollwutimpfung erfolgt erst später.

5. Welpenverkauf:

Sie sollten unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag ausfertigen, von dem je eine Kopie beim Käufer und eine beim Züchter verbleibt. Einen Musterkaufvertrag erhalten Sie bei der Geschäftsstelle. Passen Sie die Formulierungen Ihren Bedürfnissen an. Die von der Züchterversammlung festgelegte Obergrenze für den Welpenpreis gilt inklusive allem, d. h. inklusive der Gebühr für die Ahnentafeln, die zu Lasten des Züchters geht, der Impfpässe, des Chippens und aller Ausgaben für die Aufzucht, Wurfabnahme und Eintragung ins Zuchtbuch des DRC.

Bei der Welpenübergabe erhält der Käufer außer dem Welpen und einer unterschriebenen Kopie des Kaufvertrags auf jeden Fall den ausgefüllten Impfpass für seinen Welpen.

Außer der moralischen Verpflichtung, dauerhaft für "Ihre" Welpen einzustehen, haben Sie auch eine gesetzlich-finanzielle. Hunde werden rechtlich als "Sachen" definiert. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht erstreckt sich daher auch auf sie. Das Gesetz wurde zum 1.1.2002 novelliert. Im Moment und solange noch keine entsprechenden Musterprozesse geführt wurden, sind die Auswirkungen der Neufassung auf den Verkauf von Welpen noch nicht endgültig geklärt. Der bei der Geschäftsstelle des DRC erhältliche Musterkaufvertrag mit zugehörigem Merkblatt versucht, den neuen gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden. Es bleibt zur Zeit aber noch abzuwarten, in wieweit Haftungsausschlüsse, die bei Vorliegen einer Hobbyzucht möglich sind, sich auch gerichtlich durchsetzen lassen. Informieren Sie sich über Ihre Pflichten, bevor Sie Ihren Kaufvertrag formulieren!

Erstellen Sie einen "Welpenbegleitbrief", in dem Sie die wichtigsten Informationen für Ihre Welpenkäufer schriftlich festhalten - auch wenn Sie die Käufer bereits mündlich informiert haben. Der Käufer soll erfahren, wie viel von welchem Futter der Welpe zur Zeit der Abgabe und in den darauf folgenden Monaten benötigt, dass der Welpe immer frisches Wasser braucht, auf welche Weise er die Stubenreinheit des Welpen fördern kann, was er bezüglich des Schlafplatzes, der Bewegung des Welpen in den ersten Monaten, der Ausnutzung der Prägephase durch Welpenkurse und der Trainings- und Arbeitsangebote des DRC in seiner Umgebung wissen muss. Er soll über die Erstimpfung informiert und auf das Datum der Folgeimpfungen hingewiesen werden. Er soll wissen, dass er seinen Hund vor der Impfung und auch später in regelmäßigen Abständen entwurmen muss. Alle diese Angaben sollten Inhalt Ihres Welpenbegleitbriefs sein. Es ist schön, wenn der Welpenbegleitbrief mit jedem Wurf inhaltsreicher und durchdachter wird und Sie jeweils alle Informationen, die möglicherweise einmal gefehlt haben, bei der nächsten Auflage ergänzen!

Geben Sie den Welpenkäufern alle Informationen über die Herkunft und Aufzucht der Welpen mit: Kopien der Ahnentafeln und gegebenenfalls der Zuchtzulassungsbescheinigungen der Eltern, Prüfungs- und Ausstellungsergebnisse der Eltern, die Kopie des Wurfabnahmeberichts und - aus Datenschutzgründen nach Rücksprache mit den einzelnen Käufern - eine Käuferliste. Ein DRC-Züchter freut sich über Kontakte seiner Welpenkäufer untereinander!

Geben Sie den Welpenkäufern einen mindestens für 14 Tage ausreichenden Vorrat des Futters mit, das der Welpe auch bei Ihnen zuletzt gehabt hat, damit zur Orts- und Rudelveränderung nicht auch noch gleichzeitig eine Futterumstellung erfolgt.

Weisen Sie die Welpenkäufer auf die Vorteile hin, die eine Mitgliedschaft im DRC ihnen bietet und versorgen Sie sie mit entsprechendem Informationsmaterial.

6. Antrag auf Ahnentafeln:

Senden Sie an die Geschäftsstelle die Original-Ahnentafel Ihrer Hündin sowie Ahnentafelkopien und Kopien der neuesten Augengutachten beider Partner zusammen mit der ausgefüllten Käuferliste und der vom WAB bestätigten Zuordnungstabelle für die Chipnummern. Falls der WAB den Wurfabnahmebericht nicht selbst an die Geschäftsstelle schickt, legen Sie auch diesen bei. Sie erhalten von der Geschäftsstelle daraufhin ein Probeexemplar der Ahnentafel - bitte kontrollieren Sie dieses umgehend genau und korrigieren Sie es nötigenfalls. Eintragungen von Prüfungen und/oder Ausstellungsergebnissen sind nur möglich, wenn Sie Ihrem Ahnentafel-Antrag Kopien der entsprechenden Nachweise beigelegt haben! Nachträgliche Aufnahme derartiger Ergebnisse ist nicht möglich!

Bitte beantragen Sie die Ahnentafeln innerhalb einer angemessenen Frist. Spätestens wenn die Welpen abgegeben worden sind, haben Sie wieder Gelegenheit, sich in Ruhe um die Formalitäten zu kümmern! Es ist nicht förderlich für das Ansehen des Vereins, wenn die Ahnentafeln nicht innerhalb weniger Wochen nach der Welpenabgabe beantragt und an die Käufer weitergegeben werden, da bei den Käufern leicht der Eindruck entsteht, dass diese Verzögerung auf schlampige Bearbeitung in der Geschäftsstelle zurückzuführen sei; bitte vermeiden Sie dies durch rechtzeitigen Antrag!

Die Ahnentafeln bleiben Eigentum des DRC. Sie sind jedoch im Besitz des jeweiligen Hundekäufers. Der Käufer hat also ein Anrecht darauf, die Ahnentafel für seinen Hund umgehend von Ihnen ausgehändigt zu bekommen, wenn Sie sie erhalten haben. Es ist nicht zulässig, Käufer durch das Einbehalten von Ahnentafeln unter Druck zu setzen!

7. Welpenkäufer-Nachbetreuung:

Reichen Sie auf jeden Fall Kopien von Impfpässen oder ein entsprechendes tierärztliches Attest beim Zuchtwart ein, wenn die Impfpässe bei der Wurfabnahme noch nicht vorlagen! (Vorschrift des VDH.)

Planen Sie nicht direkt nach der Welpenabgabe einen Urlaub. Es passiert häufig, dass einige der neuen Welpenbesitzer Fragen haben und Rat benötigen. Sollten Sie feststellen, dass eine Familie mit ihrem neuen Vierbeiner überhaupt nicht zurecht kommt, so ist u.U. eine Hilfestellung Ihrerseits notwendig. Es kann sogar sein, dass Sie einen Welpen ein zweites Mal vermitteln müssen.

Ermöglichen Sie Ihren Welpen in den folgenden Wochen ein häufiges Wiedersehen - Welpentreffen sind schön für die Welpen, für die Besitzer und auch für Sie!

Erinnern Sie Welpenbesitzer, bei deren Rüden die Hoden nicht ordnungsgemäß abgestiegen waren, daran, bei einem der nächsten Tierarztbesuche (z. B. zum Impfen) ein Attest über den erfolgten Abstieg ausstellen zu lassen. Es gibt Fälle, in denen die Hoden noch nach einem halben oder sogar erst nach einem Jahr vollständig absteigen! Erst ein Attest führt zur Löschung der Eintragung im Zuchtbuch.

Erinnern Sie die Welpenbesitzer an den Termin zum HD-/ED-Röntgen. Fordern Sie sie auf, zur Augenuntersuchung und zu einem Wesenstest zu gehen - alle Ergebnisse sind von züchterischer Relevanz, sowohl für Ihre eigene Zucht als auch für die gesamte Rasse.

Bei Junghunden, bei denen anlässlich der Wurfabnahme ein Verdacht auf Knickrute eingetragen wurde, sollte die Rute mit einem Jahr, am besten gleichzeitig mit dem HD-Röntgen, geröntgt und ein entsprechendes Attest von Herrn Prof. Hartung eingeholt werden. Erst wenn dieses Attest Freiheit von Knickrute bescheinigt, wird die entsprechende Eintragung im Zuchtbuch gelöscht.

Sie als Züchter bestimmen mit dem Grad Ihrer Kompetenz, Ihrer Freundlichkeit, Ihrer Hilfsbereitschaft und Ihrer steten Bereitschaft, sich für Ihre Nachzucht einzusetzen, das Bild, das vom DRC in der Öffentlichkeit entsteht - seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und helfen Sie mit, ein gutes Bild zu erzeugen!

Literaturliste

Diese Liste beschränkt sich auf Bücher, die sich direkt mit der Hundezucht beschäftigen. Weitere Bücher über den Rassestandard, den Welpenkauf, die Welpenerziehung, die allgemeine und die retrieverspezifische Ausbildung gehören zur "Grundausstattung" des zukünftigen Züchters!

Dr. Dieter Fleig: Die Technik der Hundezucht, Kynos-Verlag,
ISBN-Nr. 3-924008-08-X

Malcolm B. Willis: Genetik der Hundezucht, Kynos-Verlag,
ISBN-Nr. 3-924008-91-4

Malcolm B. Willis: Züchtung des Hundes, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart
ISBN-Nr. 3-8001-4351-8

Ilse Sieber u. Eric Aldington: Hundezucht naturgemäß, Verlag Gollwitzer,
ISBN-Nr. 3-923555-03-2

Inge Hansen: Handbuch der Hundezucht, Müller Rüschlikon,
ISBN-Nr. 3-275-01307-6

Patricia Busch: Golden Retriever, Kynos-Verlag,
ISBN-Nr. 3-924008-38-8

Andrea Münnich: Fortpflanzung der Hündin - ein Leitfaden in Gynäkologie und Geburtshilfe,
ISBN-Nr. 3-00-006815-5
(erhältlich bei: BioS Biotechnologie GmbH, 16321 Schönow, Bernauer Chaussee 10)

Dr. Isabella Kraft: Rambo auf Freiersfüßen
Broschüre erhältlich bei der Verfasserin:
Dr. Isabella Kraft, Am Wispelt 12, 46499 Hamminkeln

Dr. Isabella Kraft: Welpenaufzucht
Broschüre erhältlich bei der Verfasserin, s.o.

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