DRC - Datenbank, Ausgabe am 28.03.2024 17:35

Name Annabell Golden vom Taunus Forst
ZB-Nr. 1536291
gew. am 18.8.2014
Geschlecht Hündin
Eltern Majik Truth or Dare X 
Golden Dreamcatchers Blueberry
Ahnentafel Ahnentafel-Anzeige
Nachkommen Nachkommen-Anzeige
HD/ED Hüften = B1 (rechts = B1, links = A1)
Ellbogen rechts = frei, links = frei
Augen RD: frei, PRA: frei, Katarakt: frei vom 18.10.19
Gonio: frei vom 22.12.2019 (Dr. Kindler)
Befunde GR-PRA1: Träger, GR-PRA2: frei
Gebissfehler P3 u.re. fehlt.
ZZL vom 05.10.16
Titel/Prüfungen WT, APD A, BH1/2/3(dtk)
Besitzer Doris Bürvenich
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Züchter  
Fotos Foto-Anzeige
Risthöhe 54 cm
Formwert v
Freundliche, harmonisch aufgebaute Hündin von guter Größe, typvoller Kopf mit dunklen Augen, sehr gute Nacken-Rückenlinie, korrekter Rutenansatz, sehr gut entwickelte Brust, Oberarm von guter Länge, sehr gute Hinterhandwinkelung, schöne geschlossene Pfoten, gute Haarstruktur, parallele schwungvolle Bewegung.

Richter: Bannach
Wesenstest Temperament, Bewegungs- und Spieltrieb:
Die 14 Monate alte Hündin hat ausgeglichenes Temperament, Bewegungs- und Spielverhalten.

Ausdauer, Unerschrockenheit, Härte, Aufmerksamkeit:
Sie ist aufmerksam Audauer ist mehr oder weniger zu sehen.

Beute- und Bringtrieb, Spür- und Stöbertrieb:
Beute interessiert sie nur bedingt, sie zeigt kaum Trageverhalten. Spürverhalten ist gut zu sehen.

Unterordnung und Bindung:
Die Beziehung zu ihrer Führerin ist gut, sie braucht immer wieder ihre Unterstützung.

Sicherheit gegenüber Menschen, Kreisprobe, Rückenlage:
Menschen gegenüber verhält sie sich teils ausweichend, teil aber auch zutraulich. Die einengenden Situationen steht sie durch.

Sicherheit gegenüber optischen und akustischen Reizen:
Die optischen und akustischen Reize des Parcours schaut sie sich zusammen mit ihren Menschen an.

Schussfestigkeit:
Beim Schuss sicher.

Bemerkungen:
Eine junge Hündin, die immer wieder mehr oder weniger Unsicherheit zeigt, auch im Umgang mit Menschen, sich aber immer wieder die Unterstützung ihres Menschen holt und so den Test durchsteht.

Richter: Weber
Bemerkungen GRC 14/0495