DRC - Datenbank, Ausgabe am 28.03.2024 09:45

Name Think Twice Vana Gloria
ZB-Nr. 1840169
gew. am 4.4.2016
Geschlecht Hündin
Eltern Think Twice Follow Friday X 
Think Twice Lady Godiva
Ahnentafel Ahnentafel-Anzeige
Nachkommen Nachkommen-Anzeige
HD/ED Hüften = B1 (rechts = B1, links = A2)
Ellbogen rechts = frei, links = frei
Augen RD: frei, PRA: frei, Katarakt: frei vom 30.04.21
Befunde GR-PRA1: frei, GR-PRA2: frei
Zahnstatus oB
ZZL vom 11.09.18
Titel/Prüfungen WT, BH/VT(dvg)
Besitzer Peter Bachmeier
Eichenring 25
89294 Oberroth
Tel. 08333/5239968
E-Mail p.bachmeier@vodafone.de
Homepage http://bellantines.de
 
Züchter  
Risthöhe 55 cm
Formwert v
Gute Größe, femininer Kopf, dunkle Augen, vorzüglich getragener Behang, etwas aufgehellte Nase, sehr gute Ausstrahlung, vorzüglich gebaut, korrekt in allen Teilen, bewegt sich sehr gut.

Richter: Assenmacher-Feyel
Wesenstest Temperament, Bewegungs- und Spieltrieb:
Die 27 Monate alte Golden Hündin zeigt heute ausgeglichenes Temperament u. Bewegungsverhalten, mit ihrem Herrchen spielt sie gerne.

Ausdauer, Unerschrockenheit, Härte, Aufmerksamkeit:
Sie hat Ausdauer u. ist aufmerksam.

Beute- und Bringtrieb, Spür- und Stöbertrieb:
Das Beuteverhalten wird gut sichtbar, ausgewählte Beute wird auch zugetragen.

Unterordnung und Bindung:
Zu ihrer Familie hat sie eine enge Bindung, die Unterordnungsbereitschaft ist sehr gut.

Sicherheit gegenüber Menschen, Kreisprobe, Rückenlage:
Bei der Begegnung mit Menschen wählt sie aus, Frauen gegenüber ist sie eher uninteressiert, mit Männern nimmt sie gern u. offen Kontakt auf, im Kreis u. in der Seitenlage ist sie voll belastbar.

Sicherheit gegenüber optischen und akustischen Reizen:
Im optischen u. akustischen Bereich ist sie fröhlich u. interessiert geht sie sich alles anschauen.

Schussfestigkeit:
Beim 1. u. 2. Schuss ist sie interessiert u. aufmerksam, beim 3. Schuss erschrickt sie ganz kurz u. läuft aus eigenem Antrieb zum Schützen.

Bemerkungen:
Eine ausgeglichene, sensible Hündin, die eine vertrauensvolle Bindung an ihren Menschen hat.

Richter: Muhr
Bemerkungen LOI 16/99926